Wie bekommt man Prozesskostenhilfe in Bayern?


Geschrieben am 25. Januar 2012 – 05:24 | von chattisch

Frage von I******freund: Wie bekommt man Prozesskostenhilfe in Bayern?
Ich habe einen Chat-Freund, der wurde von seiner Sparkasse kräftig über den Tisch gezogen, und ich glaube in Ansicht der neuesten Urteile, hat er sehr gute Chancen, sein Geld wieder zu bekommen. Der Arme zahlt nun für nicht und wieder nichts, und ich finde, man muß ihm helfen.
@Markus Z: Für mich ist das zuständige Gericht nicht in Bayern, sondern in S-H.
Da hätte ich das auch gewußt. Das ist nicht bundeseinheitlich — in meinem Nachbarland muß man zur ÖRA.

http://www.hamburg.de/oera/

Für Bayern wußte ich das nicht.

Beste Antwort:

Answer by Markus Z
Die kannst du bei dem für dich zuständigen Amtsgericht beantragen bzw er kann es für sich beantragen.

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  1. 4 Kommentare zu “Wie bekommt man Prozesskostenhilfe in Bayern?”

  2. Von Helgale zu 25.01.2012 | Antworten

    Beim zuständigen Amtsgericht vorsprechen. Einkommensnachweise mitnehmen und der zuständige Richter prüft die Unterlagen und erteilt gegebenenfalls Prozeßkostenhilfe auf Antrag.

  3. Von die wölfin zu 25.01.2012 | Antworten

    Es gibt auch noch die Möglichkeit einen Anwalt aus diesem Sachgebiet zu kontaktieren und nachzufragen ober er die Härtefall-Regelung beim Amtsgericht beantragt, da dein Freund ein niedriges Einkommen hat. Beim Amtsgericht kannst du aber vorher anrufen und dich nach der Einkommenshöhe erkundigen, die man unterschreiten muss, wenn man eine Härtefall-Regelung beantragen möchte.

  4. Von JUP zu 25.01.2012 | Antworten

    Man kann auch erstmal zur öffentlichen Rechtsauskunft gehen, da sitzen ehrenamtlich Rechtsanwälte oder pensionierte Richter, die Deinen Freund beraten werden. Dann weiß er am besten, wie es geht. Ansonsten beim Amtsgericht beantragen. Aber: Prozesskostenhilfe gibt es nur, wenn in der Sache Aussicht auf Erfolg besteht! Deshalb vielleicht doch mal zur öffentlichen Rechtsauskunft (ein Telefonbuch wirst Du doch haben)?

  5. Von Verena zu 25.01.2012 | Antworten

    Dazu muss ein Formular (liegt bei jedem Amtsgericht aus) über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausgefüllt werden, sowie etwaige Einkommensnachweise beigelegt werden. Oder aber im Falle der Arbeitslosigkeit muss der Bescheid über die Bezüge vorgelegt werden. Beantragt wird die Prozeßkostenhilfe dann beim zuständigen Amtsgericht.

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